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Der EU CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM): Wie die Verlagerung von CO2-Emissionen bekämpft werden soll

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CSRD & andere Regulatorik

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Thema

BMWK (Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz), 2024: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Dossier/erneuerbare-energien.html
Our World in Data, 2024: https://ourworldindata.org/fossil-fuels

 Während Kritiker auf den bürokratischen Aufwand einer zusätzlichen Regulatorik hinweisen, zeigen die aktuellen internationalen Entwicklungen umso deutlicher: Wir brauchen den Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM), oder CO2-Grenzausgleichsmechanismus. Denn während in Deutschland inzwischen mehr als die Hälfte des Stroms aus erneuerbaren Energien stammt (v. BMWK, 2024), sieht es in anderen Teilen der Welt noch ganz anders aus. 

 

Auch wenn Länder wie China ebenso den Ausbau der erneuerbaren Energien vorantreiben, ist dennoch Fakt, dass 2023 mit 140.231 TWh (Terrawattstunden) so viel Energie wie noch nie zuvor aus fossilen Quellen stammte (v. Our World in Data, 2024). Diese Diskrepanz in den Anstrengungen zur Reduzierung der Treibhausgas-Emissionen in der EU (z. B. CO2) macht einen CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) notwendig. Ohne diesen Mechanismus droht eine Verlagerung von Emissionen ins EU-Ausland (Carbon Leakage), was die globalen Klimaschutzbemühungen untergraben würde. Doch was genau ist CBAM, und wie unterscheidet er sich vom EU-Emissionshandelssystem (EU ETS)?

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Hintergrund: Was ist CBAM? Eine Definition, und Abgrenzung zum Europäischen Emissionshandel (EU-ETS)

Der CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) ist ein innovatives Instrument zur Bekämpfung des Klimawandels. Er soll sicherstellen, dass die strengen Klimaschutzmaßnahmen der EU nicht durch Importe aus Ländern mit weniger strengen Vorschriften untergraben werden. Dies wird erreicht, indem Importeure von bestimmten energieintensiven Gütern Zertifikate kaufen müssen, welche die in ihren Produkten enthaltenen CO2-Emissionen abdecken. Diese Zertifikate sind an den Preis der Emissionszertifikate im EU-Emissionshandelssystem gekoppelt, dem bestehenden Cap-and-Trade-System der EU, das seit 2005 in Kraft ist.

 

Das EU-Emissionshandelssystem begrenzt die Gesamtmenge der Treibhausgasemissionen von Industrieanlagen, Kraftwerken und anderen großen Emittenten, indem betroffene Unternehmen eine festgelegte Menge an Emissionszertifikaten erhalten und diese handeln können. Die ausgegebenen Emissionszertifikate werden Jahr für Jahr reduziert, um so einen Anreiz für Investitionen in emissionsarme Technologien zu schaffen. Je nach Nachfrage nach den Zertifikaten steigen die Kosten und damit auch der Preis für Emissionen. Somit wird es auch teurer in der EU zu produzieren. Für Unternehmen ist es dann attraktiv, ihre energieintensive Produktion ins außereuropäische Ausland zu verlegen. Der CO2-Grenzausgleichsmechanismus erweitert das Emissionshandelssystem auf importierte Waren und sorgt dafür, dass auch Produkte aus Drittstaaten den gleichen CO2-Kosten unterliegen wie in der EU produzierte Güter. Dies verhindert eine Verlagerung von CO2-Emissionen in Drittstaaten und fördert weltweit höhere Umweltstandards.

Update Omnibus-Paket

Im Februar 2025 veröffentlichte die Europäische Kommission einen Entwurf zur Änderung und Vereinfachung des EU-CO₂-Grenzausgleichssystems (CBAM) im Rahmen eines sogenannten „Omnibus-Pakets“. Die vorgeschlagenen Anpassungen zielen vor allem auf die Entlastung kleiner Importeure, die administrative Vereinfachung sowie eine realistischere Fristen- und Zahlungsstruktur. Diese Änderungen befinden sich aktuell noch in der Entwurfs- und Abstimmungsphase und sind bislang nicht rechtsverbindlich. Nachfolgend ist eine Übersicht der wichtigsten geplanten Änderungen im Vergleich zur bisherigen Rechtslage dargestellt.

 

Aspekt

Bisherige Regelung

Geplante Änderung im Omnibus-Paket

De-minimis-Schwelle

Einfuhrsendungen mit einem Warenwert unter 150 € sind von CBAM-Anforderungen ausgenommen.

Die 150 €-Schwelle wird durch eine neue Regel ersetzt: Eine Befreiung gilt nun für Unternehmen, die im Jahr weniger als 50 Tonnen eines bestimmten betroffenen Produkts importieren. Diese Unternehmen müssen sich registrieren, sind aber von den meisten CBAM-Pflichten befreit.

Jährliche CBAM-Deklaration

Die jährliche CBAM-Deklaration muss bis spätestens 31. Mai des Folgejahres eingereicht werden.

Die Abgabefrist wird auf den 31. August verlängert. Auch Einfuhren unterhalb des 50 t-Schwellenwerts müssen gemeldet werden, auch wenn keine Zertifikate abzugeben sind.

Abgabe von CBAM-Zertifikaten

Die verpflichtende Abgabe der notwendigen Anzahl an CBAM-Zertifikaten (entsprechend der gemeldeten Emissionen) muss ebenfalls bis 31. Mai erfolgen.

Die Frist wird um drei Monate auf den 31. August verschoben.

Frist für Rückkauf überschüssiger Zertifikate

Antrag auf Rückkauf bis 30. Juni möglich.

Frist wird auf den 30. November verlängert, um Unternehmen mehr Flexibilität in der Jahresendabrechnung zu geben.

Pflicht zur Vorauszahlung von CBAM-Zertifikaten

Mindestens 80 % der geschätzten Emissionen pro Quartal müssen im Voraus durch den Kauf von Zertifikaten abgedeckt werden.

Die Vorauszahlungsquote wird auf 50 % gesenkt.

Reporting-pflichten

Importeure müssen die tatsächlichen Emissionen je Warensendung melden.

Nutzung von EU-Standardwerten („default values“) erlaubt, wenn reale Emissionsdaten nicht verfügbar sind.

Verkauf von CBAM-Zertifikaten

CBAM-Zertifikate sollen ab 2026 über ein EU-System gehandelt werden.

Start verschoben auf Februar 2027, um technische Umsetzung der zentralen Plattform zu ermöglichen.

Vertreter-regelung

Nur der Importeur kann deklarieren. Keine Delegation an externe Dienstleister vorgesehen.

Einführung einer Vertretungsmöglichkeit (z. B. durch Spediteure oder Zollagenten) zur Vereinfachung für KMU.

Anrechnung ausländischer CO₂-Preise

Nur CO₂-Preise im Ursprungsland können angerechnet werden.

Auch CO₂-Preise aus Drittländern (außerhalb des Ursprungslands) können berücksichtigt werden, sofern keine Doppelbelastung.


 

Funktionsweise: Wer ist betroffen, was müssen Unternehmen wann tun?

Betroffen sind Unternehmen, welche Produkte in die EU importieren, die bei der Herstellung viel Energie benötigen und damit hohe Treibhausgas-Emissionen verursachen: Stahl, Zement, Düngemittel, Aluminium, Elektrizität und Wasserstoff. Seit 2023 müssen diese Unternehmen Quartalsberichte über die in ihren Produkten enthaltenen Emissionen vorlegen, die ab 2026 von akkreditierten Dritten verifiziert werden müssen. Nicht nur CO2, sondern auch Distickstoffoxid (N₂O) und perfluorierte Kohlenwasserstoffe (PFC) Emissionen sollen erfasst werden.

 

Für diese Berechnungen können zunächst bis Ende 2025 im begrenzten Umfang (nur für komplexe Waren und für nur bis zu 20% der gesamten Emissionen) Standardwerte der EU genutzt werden. Ab 2026 müssen betroffene Unternehmen dann CBAM-Zertifikate kaufen, deren Anzahl sich nach dem Emissionsgehalt der importierten Waren und dem aktuellen Preis der Emissionszertifikate im EU ETS richtet. Je Tonne nicht gemeldeter Emissionen können Unternehmen während der aktuellen Übergangsphase (bis Ende 2025) mit Bußgeldern zwischen 10 und 50 Euro rechnen. Ab der Regelphase ab dem 1. Januar 2026 steigt das Bußgeld deutlich an: Dann sind pro nicht abgedeckter oder nicht gemeldeter Tonne CO₂ bis zu 100 Euro fällig – zusätzlich zur nachträglichen Abgabepflicht der fehlenden CBAM-Zertifikate. In wiederholten oder besonders schweren Fällen können nationale Behörden außerdem deutlich höhere Strafen verhängen, etwa pauschale Geldbußen oder Aufschläge bis zu 10 % des Jahresumsatzes. Allerdings soll einer solchen Sanktion ein Berichtigungsverfahren vorrausgehen.

Zoll und CBAM: Der Zusammenhang

Ein wesentlicher Aspekt des CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) ist seine Verbindung zum Zollwesen. Durch die Einführung eines CO2-Grenzausgleichs wird der Zoll auf Importe erhöht, die nicht den EU-Standards entsprechen. Dies stellt sicher, dass Importeure für die CO2-Emissionen ihrer Produkte zahlen müssen, ähnlich wie es bereits für in der EU produzierte Waren der Fall ist.

 

Die Integration des CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) in das Zollsystem ermöglicht eine effiziente Überwachung und Durchsetzung. Importierte Güter werden beim Zoll auf ihren CO2-Gehalt geprüft, und die entsprechenden Zertifikate müssen vor der Freigabe der Waren vorgelegt werden. Dies fördert nicht nur die Einhaltung der Umweltvorschriften, sondern stellt auch sicher, dass alle Marktteilnehmer gleichbehandelt werden.

Auswirkungen auf den internationalen Handel, insbesondere auf Exporteure in Schwellen- und Entwicklungsländern

Die Einführung des CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) hat weitreichende Auswirkungen auf den internationalen Handel.Unternehmen, die CO2-intensive Rohstoffe aus dem Ausland, insbesondere aus Schwellen- und Entwicklungsländen, in die EU importieren, müssen mit höheren Kosten rechnen, da bestimmte Waren durch den CO2-Grenzausgleichsmechanismus teurer werden.

 

China und Indien haben Bedenken geäußert. Sie argumentieren, dass der CO2-Grenzausgleichsmechanismus eine neue Form des Protektionismus darstellt und den internationalen Handel behindert. Auch Russland kritisiert die Maßnahme als unfairen Wettbewerbsvorteil für europäische Unternehmen. Die Umsetzung könnte zu Spannungen im Welthandel führen und sogar vor der World Trade Organization (WTO) landen, sollte sich die EU nicht um eine enge Zusammenarbeit und transparente Kommunikation mit ihren Handelspartnern bemühen.

 

Um diesen Konflikten entgegenzuwirken, muss die EU eng mit ihren Handelspartnern zusammenarbeiten und sicherstellen, dass der CO2-Grenzausgleichsmechanismus fair und transparent umgesetzt wird. Eine Möglichkeit könnte darin bestehen, finanzielle Unterstützung oder technische Hilfe anzubieten, um Schwellen- und Entwicklungsländer bei der Anpassung an die neuen Anforderungen zu unterstützen. Diese Zusammenarbeit könnte helfen, das Vertrauen zu stärken und sicherzustellen, dass der CO2-Grenzausgleichsmechanismus als gemeinsames Instrument zur Bekämpfung des Klimawandels und nicht als protektionistische Maßnahme wahrgenommen wird.

Wie können Unternehmen die CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) Vorgaben einhalten, und ergeben sich daraus auch Chancen?

Um den CO2-Grenzausgleichsmechanismus Vorgaben zu entsprechen, müssen Unternehmen umfassende Anpassungsstrategien entwickeln. Die genaue Erfassung und Berichterstattung der Emissionen ist entscheidend, etwa durch eine Treibhausgas-Bilanzierung, sowohl des Corporate Carbon Footprint (CCFs) als auch des Product Carbon Footprint (PCFs). Unternehmen sollten in spezialisierte Software und Schulungen für ihre Mitarbeiter investieren, um die Emissionen ihrer Produkte präzise zu berechnen und zu dokumentieren. Dies erleichtert die Reduzierung der eigenen CO2-Emissionen durch den Einsatz effizienterer Technologien und erneuerbarer Energien.

 

Unternehmen können auch Partnerschaften mit Zulieferern eingehen, die bereits umweltfreundlichere Produktionsmethoden anwenden und so die Emissionen in ihrer Lieferkette begrenzen. Dies hilft nicht nur bei der Einhaltung der CO2-Grenzausgleichsmechanismus Vorgaben, sondern kann auch als Wettbewerbsvorteil genutzt werden, indem die Nachhaltigkeit der eigenen Produkte betont wird.

 

Trotz der Herausforderungen bietet der CO2-Grenzausgleichsmechanismus auch zahlreiche Chancen für Unternehmen. Unternehmen, die frühzeitig in umweltfreundlichere Technologien investieren und ihre CO2-Emissionen reduzieren, können sich einen Wettbewerbsvorteil verschaffen. Sie können ihre Produkte als umweltfreundlicher und nachhaltiger vermarkten und so neue Kunden gewinnen, die Wert auf Nachhaltigkeit legen.

 

Darüber hinaus könnten Unternehmen, die sich erfolgreich an die neuen Vorschriften anpassen, von Förderprogrammen und finanziellen Anreizen profitieren, die von der EU und anderen internationalen Organisationen bereitgestellt werden, um die Dekarbonisierung der Industrie zu unterstützen. Diese Maßnahmen umfassen Zuschüsse für Forschung und Entwicklung, Steuererleichterungen sowie vergünstigte Kredite für Investitionen in grüne Technologien. Dies könnte auch zu einer langfristigen Senkung der Betriebskosten führen, da energieeffiziente Technologien oft kostengünstiger im Betrieb sind.

 

 

Erweiterte Hintergründe und globale Perspektive

Der CO2-Grenzausgleichsmechanismus ist Teil einer breiteren globalen Bewegung zur Bekämpfung des Klimawandels. Andere Länder und Regionen erwägen ähnliche Mechanismen, um ihre Klimaziele zu erreichen und gleichzeitig ihre Industrien vor unfairer Konkurrenz zu schützen. Die USA befassen sich derzeit mit der Entwicklung eigener Grenzausgleichsmechanismen – wie dem Foreign Pollution Fee Act, der Länder‑ und produktspezifische Abgaben basierend auf durchschnittlichen Emissionswerten vorsieht – während Kanada öffentliche Konsultationen zu einem vergleichbaren Instrument durchführt. Gleichzeitig wächst in Asien der politische und wissenschaftliche Diskurs: So wird ein pan-asiatisches CBAM in Erwägung gezogen, unterstützt etwa vom Asian Development Bank, und Länder wie China, Japan, Südkorea und Australien prüfen eine Exportseitige Carbon-Abgabe, um EU‑Importabgaben entgegenzuwirken. Es ist auch möglich, dass der EU CO2-Grenzausgleichsmechanismus auf andere Waren erweitert wird.

Carbon Border Adjustment Mechanism

 

Zusammenarbeit und Unterstützung durch die EU

Die EU hat erkannt, dass die Einführung des CO2-Grenzausgleichsmechanismus eine Herausforderung darstellt, insbesondere für kleinere und mittelständische Unternehmen (KMU). Daher gibt es verschiedene Unterstützungsprogramme, die Unternehmen bei der Anpassung an die neuen Vorschriften helfen sollen. Diese Programme umfassen finanzielle Anreize, technische Unterstützung und Schulungen, um Unternehmen bei der Umsetzung der notwendigen Maßnahmen zu unterstützen. Die EU hat zudem angekündigt den Dialog mit Drittländern zu intensivieren, um Missverständnisse auszuräumen und gemeinsame Lösungen für den Klimaschutz zu entwickeln.

Abgrenzung und Gemeinsamkeiten mit der EUDR

Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) zielt darauf ab, die Einfuhr von Produkten zu verhindern, die zur Entwaldung und Waldschädigung beitragen. Ähnlich wie der CO2-Grenzausgleichsmechanismus richtet sich die EU-Entwaldungsverordnung an Importeure und fordert von ihnen Nachweise darüber, dass ihre Produkte nicht aus entwaldeten Gebieten stammen. Beide Maßnahmen haben das Ziel, umweltfreundliche Praktiken zu fördern und sicherzustellen, dass Importe den hohen Umweltstandards der EU entsprechen.

 

Gemeinsamkeiten bestehen in der Zielsetzung, die Umweltauswirkungen des internationalen Handels zu minimieren und gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen. Beide Regulierungen verlangen von Unternehmen eine genaue Dokumentation und Nachverfolgung ihrer Lieferketten. Die EU-Entwaldungsverordnung konzentriert sich jedoch auf den Schutz der Wälder und die Vermeidung von Entwaldung, während der CO2-Grenzausgleichsmechanismus auf die Reduzierung von CO2-Emissionen und die Vermeidung von Carbon Leakage abzielt. Beide Instrumente ergänzen sich, indem sie unterschiedliche, aber wichtige Aspekte des globalen Umwelt- und Klimaschutzes abdecken. Mehr zur EU-Entwaldungsverordnung erfahren sie in unserem Whitepaper zum Thema.

 

 

Fazit:

Der CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) ist ein wichtiger Schritt zur Förderung des globalen Klimaschutzes und zum Verhindern der Verlagerung von CO2-Emissionen in Länder außerhalb der EU. Trotz der bürokratischen Herausforderungen bietet der CO2-Grenzausgleichsmechanismus Unternehmen die Möglichkeit, durch Investitionen in umweltfreundlichere Technologien und optimierte Prozesse wettbewerbsfähiger zu werden. Es bleibt abzuwarten, wie sich die internationalen Handelspartner und die betroffenen Unternehmen an die neuen Vorschriften anpassen werden, doch die Notwendigkeit einer solchen Maßnahme zur Reduzierung der CO2-Emissionen ist unbestreitbar.

 

Insgesamt zeigt der CO2-Grenzausgleichsmechanismus, dass nachhaltige Entwicklung und wirtschaftliches Wachstum Hand in Hand gehen können, wenn sie durch kluge Politik und technologische Innovation unterstützt werden. Unternehmen, die sich frühzeitig auf diese Veränderungen einstellen, können nicht nur ihre Umweltbilanz verbessern, sondern auch langfristige wirtschaftliche Vorteile erzielen. Die kommenden Jahre werden entscheidend sein, um zu beobachten, wie der CO2-Grenzausgleichsmechanismus umgesetzt wird und welche Auswirkungen er auf den globalen Handel und die Klimaschutzbemühungen weltweit haben wird.

 

Quellen:

v. BMWK (Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz), 2024: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Dossier/erneuerbare-energien.html

v. Our World in Data, 2024: https://ourworldindata.org/fossil-fuels 

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