Was wird für Unternehmen wichtig durch die EmpCo Directive 2024: Das Ende des Greenwashings in der EU
.webp)
Patricia Moock
Die größte Zäsur im europäischen Verbraucherschutz steht bevor
Mit der Empowering Consumers Directive (EmpCo) 2024/825 führt die EU ab September 2026 umfassende neue Regeln für Nachhaltigkeitskommunikation ein. Diese Richtlinie markiert eine grundlegende Neuausrichtung der Verbraucherschutzgesetze und etabliert erstmals EU-weit einheitliche Standards für Umweltaussagen. Für Unternehmen bedeutet das die Notwendigkeit einer strategischen Anpassung ihrer Kommunikation, um Compliance-Risiken zu vermeiden und gleichzeitig Wettbewerbsvorteile zu erschließen.
Die wissenschaftliche Evidenz zeigt erheblichen Handlungsbedarf in der Nachhaltigkeitskommunikation. Studien der EU-Kommission belegen, dass 53% aller Umweltaussagen in der EU vage, irreführend oder unbegründet sind. Weitere 40% der untersuchten Green Claims wiesen nicht ausreichend oder keine Nachweise und Informationen zur Erklärung auf (European Commission, Environmental claims in the EU – inventory and reliability assessment, 2020). Diese weitverbreitete Praxis irreführender Umweltwerbung untergräbt das Verbrauchervertrauen und behindert den ökologischen Wandel, da echte nachhaltige Innovationen schwerer erkennbar werden.
Warum die EmpCo Directive jetzt kommt - und ihre Zielsetzung
Die Richtlinie entstand als direkte Antwort auf die begrenzte Wirksamkeit der Selbstregulierung in der Wirtschaft. Während der European Green Deal ehrgeizige Klimaziele definierte, zeigten sich weiterhin Herausforderungen beim Wandel im Konsumverhalten. Ein zentraler Grund: Verbraucher konnten echte von vorgetäuschter Nachhaltigkeit oft nicht unterscheiden, da ein einheitlicher regulatorischer Rahmen fehlte.
Die Richtlinie basiert auf dem Prinzip, dass "Verbraucher in der Lage sein müssen, informierte Kaufentscheidungen zu treffen und so zu einem nachhaltigeren Konsumverhalten beizutragen" (Richtlinie EU 2024/825). Dieses Ziel erfordert ein differenziertes Regelwerk, das erstmals EU-weit einheitliche Standards für Nachhaltigkeitskommunikation schafft.
Die wissenschaftliche Fundierung der EmpCo zeigt sich in ihrer evidenzbasierten Herangehensweise: Statt pauschaler Verbote definiert sie präzise Kriterien für zulässige Umweltaussagen. Eine "anerkannte hervorragende Umweltleistung" kann nur durch Einhaltung der EU-Umweltzeichen-Verordnung, staatlich anerkannter Systeme nach EN ISO 14024 oder durch entsprechende Umwelthöchstleistungen nach anderem gültigen Unionsrecht nachgewiesen werden.
Was regelt die EmpCo konkret - und was nicht
Die EmpCo Directive fokussiert sich auf allgemeine Verbote und generische Umweltaussagen. Wichtig zu verstehen: Die EmpCo regelt nicht die detaillierte Substantiierung spezifischer Umweltaussagen - das sollte die separate Green Claims Directive übernehmen, deren Zukunft jedoch ungewiss ist.
Die EmpCo Directive (bereits beschlossen) umfasst vier Kernbereiche:
Die vier zentralen Regulierungsbereiche der EmpCo:
-
1
Präzisierung von Umweltaussagen
Die neue Regelung betrifft allgemeine Umweltaussagen ohne wissenschaftlichen Beleg. Nicht mehr zulässig sind Begriffe wie "umweltfreundlich", "grün", "klimaneutral", "nachhaltig", "ökologisch" oder "energieeffizient", wenn keine anerkannte hervorragende Umweltleistung nachgewiesen werden kann.
Diese Regelung geht über offensichtlich übertriebene Claims hinaus und umfasst auch weitverbreitete, etablierte Begriffe. Ein Produkt als "energieeffizient" zu bewerben, ist nur noch zulässig, wenn es nachweislich zur besten Energieeffizienzklasse gehört - etwa Klasse A nach der EU-Energieverbrauchskennzeichnungs-Verordnung.
Entscheidend ist dabei das Prinzip der Spezifizierung auf demselben Medium. Wenn die Spezifizierung der Umweltaussage "auf demselben Medium klar und in hervorgehobener Weise angegeben ist", beispielsweise im selben Werbespot oder auf der Produktverpackung, gilt die Aussage nicht als allgemeine Umweltaussage. Ein Claim wie "100% der für die Herstellung dieser Verpackungen verwendeten Energie stammen aus erneuerbaren Quellen" wäre somit voraussichtlich zulässig, da er spezifisch und überprüfbar ist.
-
2
Nachhaltigkeitssiegel unter einheitlichen Standards
Das Anbringen von Nachhaltigkeitssiegeln, die nicht auf einem Zertifizierungssystem beruhen oder nicht von staatlichen Stellen festgesetzt wurden, wird vollständig verboten. Diese Bestimmung eliminiert faktisch die meisten proprietären Unternehmens-Labels, die derzeit den Markt überschwemmen.
Die Anforderungen an zulässige Zertifizierungssysteme sind streng definiert. Das System muss objektive Überwachung durch einen Dritten vorsehen, dessen Kompetenz und Unabhängigkeit auf internationalen, unionsweiten oder nationalen Normen basiert, beispielsweise durch Einhaltung der ISO 17065. Diese Norm definiert Anforderungen an Stellen, die Produkte, Prozesse und Dienstleistungen zertifizieren.
Staatlich festgesetzte Siegel bleiben hingegen zulässig. Beispiele sind Logos, die bei Einhaltung der EMAS-Verordnung oder der EU-Umweltzeichen-Verordnung vergeben werden. Diese Differenzierung schafft einen klaren Anreiz für Unternehmen, auf etablierte, wissenschaftlich fundierte Zertifizierungsstandards zu setzen.
-
3
CO2-Neutralitäts-Claims mit Kompensationsbezug
Die EmpCo reguliert spezifisch CO2-Kompensationsaussagen. Nicht mehr zulässig sind Aussagen über neutrale, verringerte oder positive Auswirkungen auf die Umwelt, die sich ausschließlich auf Kompensation von Treibhausgasemissionen außerhalb der Wertschöpfungskette berufen. Diese Regelung betrifft einen bedeutenden Markt: Der freiwillige CO2-Kompensationsmarkt war 2023 etwa 750 Millionen Dollar schwer.
Die wissenschaftliche Begründung ist eindeutig: Kompensation und tatsächliche Emissionsreduktion sind nicht gleichwertig. Solche Aussagen führen Verbraucher in die Irre, indem suggeriert wird, dass der Konsum des Produkts keine Auswirkungen auf die Umwelt habe. Studien zeigen zudem, dass viele Kompensationsprojekte ihre versprochene Klimawirkung nicht erzielen.
Zulässig bleiben Aussagen, die auf tatsächlichen Auswirkungen des Produktlebenszyklus beruhen. Ein Unternehmen darf weiterhin für Umweltinitiativen werben, solange diese nicht als direkte Produktneutralisation dargestellt werden.
-
4
Produkthaltbarkeit und irreführende Haltbarkeitsangaben
Die EmpCo erweitert den Verbraucherschutz erheblich um Aspekte der Produkthaltbarkeit. Verboten wird kommerzielle Kommunikation über Waren mit eingeführten Merkmalen zur Haltbarkeitsbegrenzung, wenn dem Gewerbetreibenden entsprechende Informationen vorliegen. Diese Regelung zielt insbesondere auf Software ab, die Funktionalität nach bestimmter Zeit reduziert, oder Hardware mit geplanten Ausfällen.
Neue Transparenzpflichten umfassen auch das Verschweigen negativer Software-Update-Auswirkungen. Gewerbetreibende müssen Verbraucher informieren, wenn Softwareaktualisierungen die Funktionalität beeinträchtigen, etwa bei Smartphones, wo Updates die Batterieleistung oder Geschwindigkeit reduzieren.
Zukunftsbezogene Umweltaussagen: Begrenzte Regelung durch EmpCo
Für klimabezogene Zukunftsversprechen etabliert die EmpCo einen ersten Rahmen, jedoch weniger detailliert als ursprünglich geplant. Aussagen über künftige Leistung wie "CO2-neutral bis 2030" sind nur zulässig mit klaren, objektiven, öffentlich zugänglichen und überprüfbaren Verpflichtungen in einem detaillierten Umsetzungsplan. Die EmpCo verlangt die regelmäßige Überprüfung durch unabhängige externe Sachverständige, gibt aber keine detaillierten Vorgaben für die Substantiierung spezifischer Claims - diese sollten durch die nun ungewisse Green Claims Directive geregelt werden.
Green Claims Directive: Die ungewisse Zukunft der Substantiierung
Parallel zur EmpCo sollte die Green Claims Directive die detaillierte Substantiierung und Kommunikation spezifischer Umweltaussagen regeln. Diese Richtlinie hätte umfassende Anforderungen für die wissenschaftliche Begründung aller expliziten Umweltclaims eingeführt.
Kernelemente der Green Claims Directive (derzeit auf Eis):
- Begründung und Kommunikation ausdrücklicher (d.h. spezifizierter) Umweltaussagen
- Regulierung von Umweltzeichen ("environmental labelling schemes")
- Verpflichtende Bereitstellung wissenschaftlicher Informationen
- Ex-ante-Zertifizierung aller Umweltaussagen durch staatliche Stellen (alle 5 Jahre Erneuerung)
Aktueller Status: Die EU-Kommission pausierte im Juni 2025 die Diskussionen zur Green Claims Directive an, nachdem Italien seine Unterstützung zurückzog. Der Hauptkritikpunkt: Die Vorab-Zertifizierung aller Claims durch staatliche Stellen sei "übermäßig komplex und administrativ belastend".
Konsequenz für Unternehmen: Während die EmpCo klare Verbote für generische Claims schafft, bleibt die detaillierte Regulierung spezifischer Umweltaussagen vorerst den nationalen Gesetzen überlassen. Dies könnte zu einem Flickenteppich unterschiedlicher Standards in der EU führen.
Neue Informationspflichten: Transparenz als Wettbewerbsfaktor
Die EmpCo führt umfassende neue Informationspflichten ein, die weit über bisherige Standards hinausgehen. Unternehmen müssen künftig vor Vertragsschluss detaillierte Informationen über Haltbarkeit, Reparierbarkeit und Software-Updates bereitstellen.
-
Harmonisierte EU-Labels für Garantien
Eingeführt wird eine harmonisierte Kennzeichnung für gewerbliche Haltbarkeitsgarantien über zwei Jahre, die einheitlich EU-weit verwendet werden muss und Verbraucher über ihre Gewährleistungsrechte informiert. Diese Labels müssen prominent platziert werden - direkt auf der Verpackung, am Verkaufsregal oder bei Online-Verkäufen neben dem Produktbild.
-
Produktinformationen als Entscheidungshilfe
Verbraucher erhalten künftig Anspruch auf präzise Informationen über Reparierbarkeit, einschließlich Verfügbarkeit und Kosten von Ersatzteilen. Unternehmer müssen falls vorhanden den EU-weit festgelegten Reparierbarkeitswert oder alternative Reparaturinformationen wie Ersatzteilverfügbarkeit und Reparaturanleitungen bereitstellen. Bei digitalen Produkten besteht Informationspflicht über den Mindestzeitraum für Software-Updates. Diese Verpflichtung soll Wettbewerb zwischen Herstellern fördern und Verbrauchern informierte Entscheidungen ermöglichen.
Anwendungsbereich: Breiter als erwartet
-
Mündliche Kommunikation eingeschlossen
Ein oft übersehener Aspekt: Die EmpCo gilt ausdrücklich auch für mündliche Aussagen. Verkaufsgespräche, Unternehmenspräsentationen und mündliche Werbeaussagen unterliegen denselben Standards wie schriftliche Kommunikation. Diese Bestimmung erfordert umfassende Schulungen für Vertriebsteams und Führungskräfte.
-
B2B-Bereich betroffen
Obwohl primär auf Verbraucherschutz ausgerichtet, wirkt die EmpCo auch im B2B-Bereich. Entscheidend ist, ob die Kommunikation letztendlich Endverbraucher erreichen könnte. Der deutsche Referentenentwurf zur nationalen Umsetzung differenziert nicht zwischen B2B- und B2C-Kommunikation.
-
Nachhaltigkeitsberichte in der Grauzone?
Kritisch für Unternehmen: Auch freiwillige Nachhaltigkeitsberichte können unter die EmpCo fallen, wenn sie als kommerzielle Kommunikation eingestuft werden. Die Abgrenzung zwischen reiner Unternehmenskommunikation und produktbezogener Werbung bleibt eine rechtliche Herausforderung, die individuelle Bewertung erfordert.
Sanktionen: Bedeutsame rechtliche Konsequenzen
Die Durchsetzungsmechanismen der EmpCo sind substantiell. Bei Verstößen können Geldbußen bis zu 4% des Jahresumsatzes verhängt werden - eine Höhe, die auch für größere Unternehmen erhebliche finanzielle Auswirkungen haben kann. Zusätzlich können Erlöse aus irreführender Werbung konfisziert und Unternehmen bis zu 12 Monate von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen werden.
Diese Sanktionen basieren auf der Einstufung als unlautere Geschäftspraktiken nach nationalem Wettbewerbsrecht. In Deutschland erfolgt die Umsetzung durch Novellierung des UWG, was zusätzlich zivilrechtliche Ansprüche von Wettbewerbern ermöglicht. Die Reputationsschäden, die z.B. durch Rückruf von Produkten entstehen, sind allerdings bei Weitem erheblicher.
Die unterschätzte Datenherausforderung: Von Claims zu Compliance
Eine zentrale Herausforderung der EmpCo wird in der öffentlichen Diskussion oft übersehen: die Datengrundlage für substantiierte Umweltaussagen. Während die Richtlinie klare Verbote definiert, bleibt eine entscheidende Frage offen: Wie können Unternehmen ihre verbleibenden Claims tatsächlich belegen?
Das Dilemma spezifischer Produktclaims: Wenn ein Unternehmen behaupten möchte, dass ein Produkt "30% weniger CO2-Emissionen" verursacht, reichen aggregierte Unternehmensdaten nicht aus. Erforderlich sind produkt- oder chargenspezifische Treibhausgasdaten der gesamten Lieferkette - von der Rohstoffgewinnung bis zur Auslieferung.
Konkrete Datenanforderungen umfassen:
- Produktspezifische Lebenszyklusanalysen (LCA) mit nachvollziehbarer Datenprovenienz
- Chargengenau zuordenbare Emissionsdaten der Lieferanten
- Kontinuierliche Aktualisierung bei Lieferantenwechseln oder Prozessänderungen
- Verknüpfung von ERP-, Produktions- und Nachhaltigkeitsdaten, am besten in Echtzeit
Die technologische Realität: Viele Unternehmen verfügen heute nicht über die digitalen Infrastrukturen, um diese Anforderungen zu erfüllen. Bestehende Nachhaltigkeitsmanagementsysteme sind oft von Produktionsdaten getrennt, was präzise Produktclaims unmöglich macht.
Der Wettbewerbsvorteil liegt in der Digitalisierung: Unternehmen, die frühzeitig in integrierte Datenarchitekturen investieren - von IoT-Sensoren in der Produktion bis zu blockchainbasierten Lieferantendaten - werden nicht nur EmpCo-compliant, sondern können präzise, differenzierende Nachhaltigkeitsaussagen treffen.
Die EmpCo schafft damit einen versteckten Digitalisierungsdriver: Wer seine Nachhaltigkeitsdaten nicht digitalisiert und automatisiert, verliert die Fähigkeit zur spezifischen Umweltkommunikation.
Handlungsempfehlungen: Compliance als Wettbewerbsvorteil
Sofortmaßnahmen für Unternehmen
- Umfassende Kommunikationsaudit: Alle Umweltaussagen systematisch auf EmpCo-Konformität prüfen. Besondere Aufmerksamkeit verdienen etablierte Begriffe wie "nachhaltig" oder "umweltfreundlich", die künftig substanziiert werden müssen.
- Wissenschaftliche Belege für zulässige Claims sammeln: Auch ohne Green Claims Directive müssen alle verbleibenden Umweltaussagen substanziiert werden können. Dies erfordert oft aufwendige Lebenszyklusanalysen oder externe Zertifizierungen.
- Nachhaltigkeitssiegel überprüfen: Proprietäre Labels ohne externe Zertifizierung müssen bis 2026 eingestellt oder durch konforme Alternativen ersetzt werden.
Strategische Neuausrichtung
- Messbare Verbesserungen statt Marketing-Claims: Der Fokus muss von kommunikativer auf substantielle Nachhaltigkeit verlagert werden. Konkrete Zahlen und Daten ersetzen vage Versprechen.
- Externe Validierung für Zukunftsaussagen: Für zukunftsbezogene Umweltaussagen verlangt bereits die EmpCo unabhängige Prüfmechanismen. Dies erfordert langfristige Partnerschaften mit qualifizierten Sachverständigen - auch ohne die umfassenderen Anforderungen der gescheiterten Green Claims Directive.
- Digitale Dateninfrastruktur aufbauen: Die unterschätzte Herausforderung liegt in der Datengrundlage. Spezifische Produktclaims erfordern produkt- oder chargenspezifische Umweltdaten der gesamten Lieferkette. Unternehmen sollten in integrierte Systeme investieren, die Produktions-, ERP- und Nachhaltigkeitsdaten verknüpfen.
Timeline: Kritische Meilensteine bis 2026
Jetzt bis September 2025: Unternehmen sollten Compliance-Analysen durchführen und Kommunikationsstrategien anpassen. Die EU-Kommission arbeitet parallel an harmonisierten Labels.
September 2025: Veröffentlichung der finalen harmonisierten Kennzeichnungen durch die EU-Kommission.
März 2026: Deadline für Mitgliedstaaten zur Verabschiedung nationaler Umsetzungsgesetze.
27. September 2026: Vollständige Anwendung - alle Verbote treten EU-weit in Kraft. Wichtig: Es gibt keine Karenzzeit für Lagerware.
Die EmpCo markiert einen Strukturwandel zu evidenzbasierter Nachhaltigkeit
Die EmpCo Directive markiert einen wichtigen Wendepunkt hin zu einer regulierten Nachhaltigkeitskommunikation, auch wenn sie weniger umfassend ist als ursprünglich geplant. Das Pausieren der Diskussion der Green Claims Directive bedeutet, dass die detaillierte Substantiierung spezifischer Umweltaussagen vorerst fragmentiert auf nationaler Ebene geregelt bleibt.
Dennoch schafft die EmpCo wichtige Klarheit: Generische "grüne" Begriffe ohne Substanz haben in der EU keine Zukunft. Unternehmen, die sich frühzeitig auf präzise, spezifische Umweltkommunikation umstellen, können sich Compliance-Vorteile sichern und gleichzeitig Verbrauchervertrauen aufbauen.
Die Kernnachricht bleibt gültig: Auch ohne die umfassende Green Claims Directive wird authentische, belegbare Nachhaltigkeitskommunikation zum zentralen Erfolgsfaktor. Die EmpCo elimiert die oberflächlichsten Formen des Greenwashings - der Weg zu echter Nachhaltigkeit erfordert darüber hinaus proaktive Unternehmensstrategien.
Die EmpCo Directive tritt am 27. September 2026 in allen EU-Mitgliedstaaten in Kraft. Unternehmen sollten ihre Nachhaltigkeitskommunikation bereits jetzt an die neuen Standards anpassen.