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Von Einweg zu Kreislauf: Was die PPWR für Verpackungen in der EU wirklich vorschreibt

Die Verpackungspolitik der EU wird neu gedacht – und zwar verbindlich. Mit der PPWR kommen ab 2026 europaweit einheitliche Anforderungen auf Unternehmen zu.

Ein neuer Rechtsrahmen mit direkter Wirkung

Die EU verfolgt mit der neuen Verpackungsverordnung (PPWR) einen grundlegenden Wandel im Umgang mit Verpackungen. Ziel ist es, Verpackungen künftig so zu gestalten, dass sie entweder wiederverwendbar oder recyclingfähig sind – und zwar nach objektiven, europaweit einheitlichen Kriterien. Unternehmen in der EU stehen dadurch vor neuen Anforderungen, die ihre Verpackungsgestaltung, ihre Materialwahl und ihre logistischen Prozesse erheblich verändern werden. 

Die bisherige Verpackungsrichtlinie 94/62/EG wird durch die PPWR vollständig abgelöst. Anders als eine Richtlinie ist die PPWR eine Verordnung – sie gilt ohne nationale Umsetzung direkt in allen EU-Staaten. Damit verschärfen sich nicht nur die rechtlichen Anforderungen, sondern auch die Prüfpflichten für Unternehmen: Ab 12. August 2026 gilt die Verordnung im europäischen Raum. In den folgenden Jahren werden die zahlreichen konkreten Vorgaben und technischen Schwellenwerte verbindlich. Für Unternehmen bedeutet das eine rechtlich verpflichtende Aufforderung, ihre Verpackungslösungen zu überdenken – unabhängig von Branche oder Unternehmensgröße. 

Ziele, Reichweite und Anwendungsbereich 

Die PPWR verfolgt ein zentrales Ziel: die Menge an Verpackungsabfällen in Europa zu reduzieren und gleichzeitig sicherzustellen, dass alle Verpackungen dem Prinzip der Kreislaufwirtschaft folgen. Das umfasst sowohl die Vermeidung überflüssiger Verpackungen als auch die Verbesserung von Wiederverwendbarkeit und Recyclingfähigkeit. 

 

Der Geltungsbereich der Verordnung ist umfassend. Er betrifft alle Verpackungen – aus Kunststoff, Glas, Metall, Papier, Karton oder Verbundmaterialien – und alle Stufen der Lieferkette. Das bedeutet: Sowohl Primärverpackungen für Konsumgüter als auch Transportverpackungen im B2B-Bereich sind einbezogen. Auch Unternehmen, die keine Verpackungen selbst produzieren, sind betroffen, sofern sie verpackte Waren in der EU in Verkehr bringen. Für Firmen außerhalb der EU – etwa aus der Schweiz oder Liechtenstein – ist relevant, dass sie keine nicht-konformen Verpackungen mehr in die EU exportieren dürfen. 

 

Die Ziele der Verordnung sind klar definiert: Bis 2030 sollen nur noch Verpackungen auf den Markt gelangen, die nachweislich recyclingfähig oder wiederverwendbar sind. Gleichzeitig sollen der Einsatz von Rezyklaten steigen und Einwegverpackungen schrittweise reduziert werden. Die Verordnung nennt konkrete Reduktionsziele für das Verpackungsaufkommen: minus 5 Prozent bis 2030, 10 Prozent bis 2035 und 15 Prozent bis 2040 – bezogen auf das Niveau von 2018. Diese Ziele sind verbindlich für die Mitgliedstaaten, betreffen aber indirekt alle Unternehmen über das Inverkehrbringen ihrer Verpackungen. 

Zeitplan und Fristen im Überblick

Die Umsetzung der PPWR erfolgt stufenweise von 2025 bis 2040. Folgende Fristen sind für Unternehmen besonders relevant: 

 

Datum 

Ereignis 

Februar 2025 

Inkrafttreten der PPWR 

August 2026 

Start der allgemeinen Anwendung 

Februar 2027 

Vorbereitung der Kompostierbarkeitspflicht für bestimmte Produkte 

Ab 2028 bzw. 2029 

Kennzeichnungspflicht mit Sortierlabels bzw. QR-Codes 

Ab 2030 

- Nur noch recyclingfähige Verpackungen erlaubt 

 

- Einwegverbote für u. a. Obstschalen, Hotel-Minis 

 

- Start der Mehrwegquoten (z. B. Getränke, Versand) 

 

- Mindest-Rezyklatanteile in Kraft 

Ab 2035 

Verschärfte Anforderungen an Recycling im Großmaßstab 

Ab 2040 

Endausbau: höhere Quoten, umfassende Wiederverwendung 

Zentrale Anforderungen der PPWR im Detail

Für Unternehmen ergeben sich aus der PPWR eine Reihe konkreter Anforderungen, die bereits heute strategisch vorbereitet werden müssen. Zentral ist die Verpflichtung, Verpackungen künftig so zu gestalten, dass sie recycelbar oder wiederverwendbar sind. Dabei wird nicht nur das Material, sondern auch die Konstruktion berücksichtigt: Trennbarkeit von Komponenten, Sortierbarkeit in der Praxis und die tatsächliche Recyclinginfrastruktur spielen eine Rolle. Ein recycelbares Material allein genügt nicht – die Verpackung muss im gesamten EU-Raum praktikabel verwertbar sein.

 

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Reduktion von Verpackungsvolumen. Versandverpackungen etwa dürfen ab 2030 nicht mehr als 50 Prozent Leerraum enthalten. Auch der Einsatz unnötiger Doppelwände oder überdimensionierter Umverpackungen wird untersagt. Die PPWR verpflichtet Unternehmen darüber hinaus, den Einsatz von Rezyklaten nachzuweisen. Für Kunststoffverpackungen gelten je nach Anwendung unterschiedliche Mindestquoten: Zwischen 10 und 35 Prozent ab 2030, mit Anstieg bis 2040. Für Papier, Glas und Metall könnte es ebenfalls Vorgaben zu einem späteren Zeitpunkt geben.

 

Wichtig ist zudem die Förderung von Mehrwegverpackungen. In Bereichen wie dem Online-Versand, der Gastronomie oder dem Getränkehandel schreibt die PPWR Mindestquoten für wiederverwendbare Lösungen vor. Dabei geht es nicht nur um einzelne Produkte, sondern um den Aufbau funktionierender Rücknahmesysteme. Wer heute noch ausschließlich auf Einweg setzt, wird mittelfristig umdenken müssen – nicht nur aus ökologischen, sondern aus rechtlichen Gründen.

Technische und digitale Lösungsansätze

Die Umsetzung der PPWR ist ohne digitale Unterstützung kaum zu bewältigen. Unternehmen müssen ihre Verpackungsdaten erfassen, bewerten und regelmäßig dokumentieren. Dazu gehören Angaben zu Materialien, Gewichten, Rezyklatanteilen, Verpackungstypen und Sortierfähigkeit. Ohne zentralisiertes Datenmanagement wird die Einhaltung der neuen Pflichten kaum möglich sein.

 

Darüber hinaus verlangt die PPWR eine erweiterte Produktkennzeichnung. Ab 2028 müssen Verpackungen mit einem einheitlichen EU-Label versehen werden, das Informationen zur Materialart, zur Sortieranweisung und – optional – zur Recyclingfähigkeit enthält. Zusätzlich sind digitale Kennzeichnungen vorgesehen: Jede wiederverwendbare Verpackung muss einen QR-Code oder eine vergleichbare Technologie tragen, mit der Umläufe, Rückgabestellen und ggf. Reinigungszyklen nachvollziehbar gemacht werden.

 

Neben dem Daten- und Kennzeichnungsmanagement werden auch Bewertungsinstrumente für das Verpackungsdesign immer wichtiger. Wer sicherstellen möchte, dass seine Verpackung den Anforderungen an Recyclingfähigkeit oder Kompostierbarkeit entspricht, wird künftig auf standardisierte Prüfschemata und Zertifikate zurückgreifen müssen. Auch der Nachweis des Rezyklatanteils wird ohne verlässliche Dokumentation – etwa durch Lieferantenerklärungen oder Materialzertifikate – nicht anerkannt werden. Unternehmen tun daher gut daran, ihre internen Prozesse und Systeme so früh wie möglich auf die neuen Anforderungen auszurichten. 

Praxistipps für Unternehmen: Umsetzung strategisch angehen

Die Umsetzung der PPWR wird kein einmaliges Projekt, sondern ein laufender Prozess, der mehrere Abteilungen betrifft. Es empfiehlt sich, das Thema unternehmensweit zu verankern – insbesondere in den Bereichen Einkauf, Verpackungsentwicklung, Nachhaltigkeit, Recht und Qualitätsmanagement.  

 

Checkliste für Unternehmen 

  1. 1. Ist-Analyse: Eine erste Maßnahme sollte eine umfassende Analyse des bestehenden Verpackungsportfolios sein: Welche Materialien werden verwendet? Welche Verpackungen sind besonders problematisch? Wo bestehen Optimierungsmöglichkeiten?
  2.  
  3. 2. Bewertung der Konformität: Welche Verpackungen erfüllen, die ab 2026 schrittweise kommenden neuen Vorgaben – und welche nicht?
  4.  
  5. 3. Umstellung planen: Verpackungen priorisieren, die betroffen sind. Etwa Verpackungen mit hohem Kunststoffanteil, Einwegverpackungen oder Produkte für den Versandhandel.
  6.  
  7. 4. Design for Reuse oder Recycling umsetzen: Wiederverwendbarkeit, Monomaterialien, Trennbarkeit und Standardformate prüfen.
  8.  
  9. 5. Lieferanten einbinden: Neben interner Vorbereitung ist auch die Einbindung der Lieferkette entscheidend. Hersteller und Zulieferer müssen künftig in der Lage sein, die Konformität ihrer Verpackungen zu belegen – mit klaren Angaben zur Recyclingfähigkeit, zum Rezyklatgehalt und zur Einhaltung von Stoffverboten. Unternehmen sollten diese Anforderungen frühzeitig in ihre Einkaufsbedingungen aufnehmen und Nachweise einfordern.
  10.  
  11. 6. Datenmanagement aufbauen: Parallel sollten relevante Kennzahlen erhoben und zentrale Verpackungseigenschaften, wie Material, Gewicht und Recyclingfähigkeit, dokumentiert werden. Wer heute bereits Transparenz über die verwendeten Materialien und Mengen hat, wird morgen deutlich einfacher auf die Berichtspflichten reagieren können.
  12.  
  13. 7. Kennzeichnung vorbereiten: Labels, QR-Codes, Verpackungsdesign rechtzeitig anpassen.
  14.  
  15. 8. Interne Schulung: Gleichzeitig gilt es, intern Wissen aufzubauen: Mitarbeitende in allen betroffenen Bereichen sollten über die Auswirkungen der PPWR informiert sein und wissen, welche Aufgaben auf sie zukommen.

Fazit: Von Pflicht zur Chance 

Die neue EU-Verpackungsverordnung ist weit mehr als ein bürokratisches Regelwerk. Sie ist ein klarer Handlungsauftrag – und eine Chance, Verpackungen zukunftsfähig, ressourcenschonend und effizient zu gestalten. Auch wenn der Weg zur vollständigen Umsetzung komplex erscheint, profitieren Unternehmen, die frühzeitig aktiv werden. Wer seine Verpackungen rechtzeitig anpasst, minimiert Risiken, steigert Profite, stärkt seine Marktposition und erfüllt nicht zuletzt auch wachsende Erwartungen seitens Kunden und Partner. 

Die kommenden Jahre werden entscheidend dafür sein, wie Verpackung in Europa künftig gedacht und eingesetzt wird. Unternehmen in der DACH-Region haben mit ihrer Innovationskraft, ihrem Qualitätsanspruch und ihrer Erfahrung im Umweltbereich beste Voraussetzungen, diesen Wandel erfolgreich mitzugestalten. 

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Maximilian Laubner

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