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Was 2025 für die CSRD gilt

Die Nachhaltigkeitsberichterstattung wird in Deutschland in den nächsten Jahren für viele Unternehmen zur Pflicht. Alles, was Sie zur CSRD (Stand Juli 2025) wissen müssen – kompakt, verständlich, relevant.

Mit der Umsetzung der CSRD in deutsches Recht wird Nachhaltigkeit verpflichtend. Neben der Berichtspflicht entsteht damit auch ein strategischer Hebel: für mehr Transparenz, weniger Risiko und langfristigen Unternehmenserfolg.

In diesem Artikel erfahren Sie:

  • Was hinter der CSRD steckt
  • Was das CSRD-Umsetzungsgesetz für Unternehmen bedeutet
  • Wie die doppelte Wesentlichkeit zum Dreh- und Angelpunkt der CSRD wird
  • Was Sie jetzt tun sollten, bevor Zeit und Handlungsspielraum knapp werden

Was ist die CSRD und wer ist davon betroffen?

Die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) ist eine EU-Richtlinie, die Unternehmen verpflichtet, umfassend und standardisiert über ihre Auswirkungen auf Umwelt, Gesellschaft und Unternehmensführung (ESG) zu berichten.

Sie wurde am 10. November 2022 vom Europäischen Parlament verabschiedet und am 28. November 2022 vom Rat der Europäischen Union endgültig angenommen. Die CSRD ersetzt die bisherige Non-Financial Reporting Directive (NFRD) und erweitert deren Anwendungsbereich und Anforderungen. Ziel ist es, eine Grundlage für europaweit einheitliche, verlässliche und strukturierte ESG-Daten zu schaffen.

Konkret werden nach aktuellem Stand (30. Juni 2025) alle Unternehmen unter die ESG-Reporting-Pflicht gemäß CSRD fallen, die im Jahresdurchschnitt mehr als 1000 Mitarbeitende beschäftigen und einen Umsatz von über 450 Millionen Euro ausweisen. 

Die ursprünglich geplante Berichtspflicht für börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) wiederum entfällt nach aktuellem Stand der Omnibus-Verordnung vollständig. Mittelständische Unternehmen sind damit meist nur noch indirekt betroffen, etwa über Anforderungen aus der Lieferkette. Auch die Pflicht, Nachhaltigkeitsdaten von nicht CSRD-pflichtigen Lieferanten einzuholen, entfällt. 

Hinweis:

Die geplanten Änderungen (Omnibus-Verordnung) sind noch nicht endgültig verabschiedet, spiegeln aber den aktuellen Stand der politischen Diskussion und Gesetzgebung wider. Bitte prüfen Sie regelmäßig die aktuellen gesetzlichen Vorgaben, da sich Details kurzfristig ändern können.

Was unterscheidet die CSRD von bisherigen Nachhaltigkeits- oder CSR-Berichten?

Die CSRD bringt einen grundlegenden Wandel mit sich: Nachhaltigkeitsberichte müssen künftig wie Finanzberichte geprüft werden. Hierbei gibt es zwei Prüfungsmodalitäten, die in Frage kommen: limited assurance und reasonable assurance. Welche Prüfungsmodalität bei der CSRD zum Tragen kommt, wird durch den Omnibusvorschlag von vormals reasonable assurance auf limited assurance reduziert.

Die Prüfung umfasst unter anderem, ob die doppelte Wesentlichkeitsanalyse korrekt durchgeführt wurde und ob alle vorgeschriebenen Daten nach den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) vollständig und korrekt berichtet werden. Die Berichte werden damit deutlich detaillierter und präziser. Außerdem wird die Nachhaltigkeitsberichterstattung neu Teil des Lageberichts und damit eng mit der Finanzberichterstattung verknüpft.

Vor diesem Hintergrund ist die CSRD kein bloßes Update, sondern ein umfassender Paradigmenwechsel, der Unternehmen vor neue Herausforderungen stellt – und gleichzeitig Chancen für mehr Transparenz und strategische Steuerung bietet.

CSRD-Umsetzung in deutsches Recht: Was gilt aktuell?

Die CSRD ist als Richtlinie konzipiert und muss deshalb von jedem EU-Mitgliedstaat in nationales Recht umgesetzt werden. In Deutschland erfolgt dies durch das sogenannte CSRD-Umsetzungsgesetz. Der Referentenentwurf der CSRD wurde bereits am 22. März 2024 vom Bundesministerium der Justiz vorgestellt und im Juli 2024 folgte der Regierungsentwurf der CSRD. Ziel ist eine 1:1-Umsetzung der EU-Vorgaben in deutsches Recht, ohne nationale Sonderwege.

Die ursprüngliche Frist zur Umsetzung in Deutschland bis 6. Juli 2024 wurde jedoch verpasst. Die politische Lage, insbesondere das Zerbrechen der Ampelkoalition Ende 2024 und die Bundestagswahl im Februar 2025, hat die Verabschiedung des Gesetzes weiter verzögert. Das CSRD-Umsetzungsgesetz wird daher frühestens bis Ende des Jahres 2025 in Kraft treten.

Vor diesem Hintergrund bleibt für das Geschäftsjahr 2024 der bisherige Rechtsrahmen bestehen. Unternehmen, die bislang nach dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) berichtspflichtig waren, erstellen ihre Berichte weiterhin nach den alten Vorgaben.

Die neuen CSRD-Anforderungen werden voraussichtlich erst für Geschäftsjahre gelten, die nach Inkrafttreten des deutschen Umsetzungsgesetzes beginnen. Aufgrund der aktuellen Verzögerungen wird die CSRD-Berichtspflicht für die meisten Unternehmen erst ab dem Geschäftsjahr 2027 greifen, mit erstmaliger Berichtslegung im Jahr 2028. Unternehmen sollten sich dennoch bereits jetzt mit den neuen Anforderungen vertraut machen und ihre Prozesse entsprechend anpassen.

 

Hinweis: Auch hier sind die geplanten Änderungen (Omnibus-Verordnung) noch nicht endgültig verabschiedet, spiegeln aber den aktuellen Stand der politischen Diskussion und Gesetzgebung wider. Nach der Verabschiedung des Omnibus bleibt den Mitgliedsstaaten noch 12 Monate Zeit, die Änderung umzusetzen. 

Doppelte Wesentlichkeit: der neue Blick auf Nachhaltigkeit

Kernstück der CSRD ist die sogenannte doppelte Wesentlichkeit. Sie verpflichtet Unternehmen dazu, Nachhaltigkeitsthemen aus zwei Perspektiven zu betrachten:

  • Inside-Out (Impact Materiality): Welchen Impact hat das Unternehmen auf Umwelt und Gesellschaft (z. B. THG-Fußabdruck oder Menschenrechte)?
  • Outside-In (Financial Materiality): Welche Auswirkungen haben ESG-Faktoren auf den Unternehmenserfolg (z. B. Klimarisiken oder Lieferkettenstörungen)?

Mit der darauf aufbauenden doppelten Wesentlichkeitsanalyse werden diese beiden Blickwinkel systematisch untersucht und die wesentlichen Themen identifiziert, die im Nachhaltigkeitsbericht berücksichtigt werden müssen. Ein Thema gilt bereits als wesentlich, wenn es aus einer dieser beiden Perspektiven relevant ist.

CSRD-Umsetzung: Was müssen Unternehmen jetzt konkret tun?

Unternehmen sollten die Zeit bis zur endgültigen Umsetzung der CSRD in deutsches Recht nutzen, um sich gezielt vorzubereiten:

  • Wesentlichkeit analysieren: Starten Sie mit einer strukturierten Wesentlichkeitsanalyse gemäß doppelter Wesentlichkeit.
  • Datengrundlage schaffen: Prüfen Sie, welche ESG-Daten bereits vorliegen – und wo Lücken bestehen.
  • Verantwortlichkeiten klären: Bilden Sie ein ESG-Team und verankern Sie ESG im Vorstand oder der Geschäftsführung.
  • Bericht vorbereiten: Planen Sie jetzt Zeit, Ressourcen und Prozesse für die Erstellung des ersten CSRD-konformen Berichts ein.

Fallstricke und häufige Missverständnisse

Die Umsetzung der CSRD stellt Unternehmen vor verschiedene Herausforderungen:

  • Umfang und Qualität der Anforderungen: Viele Unternehmen unterschätzen den tatsächlichen Umfang der CSRD-Anforderungen. Anders als bei bisherigen CSR- oder Nachhaltigkeitsberichten geht es hier um verifizierbare, belastbare ESG-Daten, die extern geprüft werden müssen.
  • Betroffener Unternehmenskreis: Klassische Mittelständler fallen in der Regel nicht mehr unter die direkte gesetzliche Berichtspflicht. Allerdings kann es weiterhin zu indirekten Anforderungen kommen, etwa wenn größere Geschäftspartner oder Kunden von ihren Zulieferern, Banken oder Versicherungen Nachhaltigkeitsinformationen oder Nachweise verlangen. Mittelständische Unternehmen sollten daher prüfen, ob sie im Rahmen von Geschäftsbeziehungen dennoch Nachhaltigkeitsdaten bereitstellen müssen.
  • Notwendigkeit der frühzeitigen Vorbereitung: Ein weiterer häufiger Fallstrick ist das Abwarten der finalen Gesetzesverabschiedung. Die Umsetzung der CSRD erfordert Zeit für die Anpassung von Prozessen und Datenstrukturen. Wer zu spät startet, riskiert, die Fristen nicht einhalten zu können. Frühzeitige Vorbereitung ist deshalb essenziell.

Takeaway

Die CSRD-Berichtspflicht ist Herausforderung und strategischer Hebel zugleich. Betroffene Unternehmen sollten die Zeit bis zur endgültigen CSRD-Umsetzung in deutsches Recht nutzen, um Strukturen, Daten und Prozesse aufzubauen und die doppelte Wesentlichkeit zu verankern. Die CSRD-Umsetzung ist ein strategisches Projekt – und der Schlüssel zu nachhaltigem Unternehmenserfolg in einer neuen Ära der Transparenz.

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