CSRD - Der aktuelle Stand der Nachhaltigkeitsberichterstattung
Erfahren Sie alles rund um die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD).
Transformieren Sie regulatorischen Druck in strategische Steuerung
Nachhaltigkeitsberichterstattung ist nicht mehr nur ein Nice-to-have, sondern eine unabdingbare Grundlage für die zukunftsfähige Steuerung von Unternehmen. Sie bildet die Basis für eine nachhaltige Unternehmensstrategie mit messbaren Kennzahlen, bietet die optimale Grundlage für ein zielführendes Stakeholdermanagement und fördert den Aufbau von Resilienz sowie die Nutzung von Innovationspotenzialen.
Jedoch stehen viele Unternehmen vor den gleichen Herausforderungen: Durch begrenzte Ressourcen, Daten-Silos und hohen manuellen Aufwand verschiebt sich der Fokus vom strategischen Mehrwert zu operativen Datensammlung. Bei großen Unternehmen wird dies verstärkt durch Vorgaben zur Berichterstattung nach CSRD, der Corporate Sustainability Reporting Directive.
Angesichts dieser Herausforderungen ist es entscheidend, den strategischen Nutzen der Berichterstattung nicht aus den Augen zu verlieren und die Analysen und Datensammlung als Grundlage für ein umfassendes ESG-Datenmanagement zu etablieren. So gelingt der Übergang vom Reagieren auf Vorgaben und Kundenanfragen zu proaktivem Handeln.
Wir helfen Ihnen, angesichts Vorgaben und Begriffen wie ESRS, DWA, PAMT und Co. Klarheit zu behalten und die Berichterstattung als Instrument für strategische Steuerung nutzbar zu machen!


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Unsere Insights
Q&A: Wir beantworten Ihre Fragen zur CSRD
Wen betrifft die CSRD?
Durch den Beschluss des Omnibus-I-Pakets im Dezember 2025 wurde der Anwendungsbereich der CSRD stark reduziert. In Zukunft müssen nur noch Unternehmen nach den Vorgaben der ESRS berichten, die im Jahresdurchschnitt mehr als 1.000 Mitarbeitende beschäftigen und einen Nettoumsatz von über 450 Mio. € haben. Diese neuen Schwellenwerte führen dazu, dass rund 90 % der ursprünglich vorgesehenen Unternehmen von der direkten CSRD-Pflicht befreit werden. Durch das aktuell noch fehlende deutsche Umsetzungsgesetz ist die CSRD zum Anwendungsbeginn in Deutschland jedoch nicht rechtskräftig und Unternehmen nicht zur CRSD verpflichtet (Stand Februar 2026).
Was sind die ESRS?
Was ist die Doppelte Wesentlichkeitsanalyse (DWA)?
Die DWA ist das zentrale Instrument der CSRD und ESRS, um zu prüfen, welche Nachhaltigkeitsthemen für das Unternehmen wesentlich sind und berichtet werden sollten. Ziel ist, dass nur die wirklich relevanten Themen im Nachhaltigkeitsbericht beschrieben werden, und diese wichtigsten Informationen gut auffindbar sind und nicht zwischen weniger relevanten Themen untergehen. Bei der Analyse werden sowohl die Inside-Out-Perspektive (die Auswirkungen des Unternehmens auf Umwelt und Gesellschaft) als auch die Outside-In-Perspektive (finanzielle Risiken und Chancen durch Nachhaltigkeitsaspekte) betrachtet. Das Unternehmen berichtet über alle Themen, die aus mindestens einer der beiden Perspektiven als wesentlich bewertet wurden.
Was ändert sich durch das Omnibus-Paket?
Im Frühjahr veröffentlichte die EU-Kommission Vorschläge zur Vereinfachung diverser Gesetze, die im Zusammenhang mit dem EU Green Deal den Bürokratieabbau fördern sollen. Diese sind als sogenannte “Omnibus-Pakete” bekannt. Die Vorschläge umfassen neben der CSRD auch die CSDDD, EU-Taxonomie und CBAM. Während der “Stop the clock”-Ansatz schon angenommen wurde, mit welchem die Berichtspflicht für einen Großteil der Unternehmen um zwei Jahre verschoben wurde, befinden sich andere Aspekte noch in der Abstimmung. Die Änderungen der CSRD beziehen sich unter anderem auf den Umfang der betroffenen Unternehmen. Im Dezember 2025 beschloss die EU die Anhebung der Schwellenwerte für die CSRD auf 1.000 Mitarbeitende und einen Nettoumsatz von mehr als 450 Mio. €. Des Weiteren gibt es bereits veröffentlichte Entwürfe für eine vereinfachte Version der ESRS. Insgesamt wurde durch den Omnibus I die Anzahl der betroffenen Unternehmen verringert und ein Entwurf für die Reduzierung der ESRS entwickelt.
Wie ist der Stand des deutschen Umsetzungsgesetzes?/Ist die CSRD schon in deutsches Recht umgesetzt?
Die deutsche Bundesregierung hat die Frist zur Umsetzung der CSRD in deutsches Recht im Jahr 2024 versäumt. Ein aktueller Regierungsentwurf zur nationalen Umsetzung liegt seit September 2025 vor. Er berücksichtigt bereits die Omnibus-Schwellenwerte, was eine zeitnahe Verabschiedung des deutschen Umsetzungsgesetzes im Jahr 2026 wahrscheinlich macht. Bis das neue Gesetz in Deutschland final beschlossen wurde, müssen Unternehmen in Deutschland vorerst aber weiterhin nach den bisher für sie bestehenden Regeln berichten.
Ich bin ein KMU - wie betrifft mich die CSRD?
KMU sind nicht von der CSRD-Berichtspflicht betroffen. Allerdings können KMU von betroffenen Unternehmen in ihrer Lieferkette Anfragen erhalten, da große Unternehmen Daten über ihre gesamte Wertschöpfungskette erfassen müssen. Kleine und mittlere Unternehmen können den von der EFRAG entwickelten Voluntary Sustainability Reporting Standard for SME (VSME) für ihre freiwillige Berichterstattung verwenden und sich damit auf die Anfragen vorbereiten.
Wie viel Zeit brauche ich für meinen CSRD-Bericht?
Für den Erstbericht ist deutlich mehr Zeitaufwand notwendig als für die Folgeberichte. Unternehmen sollten hierfür mindestens eineinhalb Jahre vor der Veröffentlichung beginnen, um ausreichend Zeit für die Analysen und die Datensammlung zu haben. Empfehlenswert ist auch einen Probebericht für das Jahr vor der verpflichtenden Veröffentlichung zu erstellen. Das ermöglicht, mit einer fundierten Gap-Analyse zu prüfen, welche Datenpunkte bereits beantwortet werden können und für welche Angaben noch Daten erhoben und Konzepte erarbeitet werden müssen.
Was sind Best Practices?
Da die CSRD in einigen EU-Ländern fristgereicht umgesetzt wurde, gibt es viele internationale Unternehmen, die bereits nach CSRD berichten. Die Berichte können Orientierung geben, unterscheiden sich jedoch stark in ihrer Qualität und Ausführlichkeit. Impact Strategies hat einige Projekte großer Unternehmen begleitet und kann Ihr Unternehmen mit umfassenden Best-Practice-Erfahrungen unterstützen.
Was ist die EFRAG?
Was sind Datenpunkte im Rahmen der CSRD?
Datenpunkte sind eine Untergliederung der Angabepflichten in den ESRS. Es gibt sowohl qualitative als auch quantitative Datenpunkte. Sie fragen konkrete Unternehmensinformationen ab. Ein Beispiel für einen quantitativen Datenpunkt ist die Angabe des Gesamtenergieverbrauchs aus erneuerbaren Quellen. Ein qualitativer Datenpunkt fragt beispielsweise klimabezogene Ziele des Unternehmens ab.
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