EmpCo Datenanforderungen: 6 Anforderungen an Ihre Nachhaltigkeitsdaten
Unternehmen werden zukünftig durch die EmpCo dazu verpflichtet, Umweltaussagen mit belastbaren Daten zu belegen. Erfahren Sie in diesem Blogartikel mehr zu dem Thema und wie Sie compliant werden.

Maximilian Lauber
Nachhaltigkeitsversprechen von Unternehmen stehen vor einem Paradigmenwechsel. Gemäß der neuen EU-Richtlinie Empowering Consumers for the Green Transition (kurz EmpCo) sind Unternehmen dazu verpflichtet, Umweltaussagen mit belastbaren Daten zu untermauern. Für Marketing- und Kommunikationsabteilungen sowie für die Produktverantwortlichen besteht nun die Aufgabe, zu prüfen, wie sie ihre Nachhaltigkeitsdaten erfassen und kommunizieren, um den Vorwurf des Greenwashing zu vermeiden und ihre Nachhaltigkeitskommunikation EmpCo konform umzusetzen. Was bedeutet dies konkret? Ab dem 27. September 2026 unterliegen Begriffe und Behauptungen, die nicht klar definiert sind oder für die es keine belegbaren Nachweise gibt, wie zum Beispiel "klimaneutral" oder "umweltfreundlich", weiteren Einschränkungen (siehe hierzu unseren Blog “Was wird für Unternehmen wichtig durch die EmpCo Directive 2024: Das Ende des Greenwashings in der EU”). Der vorliegende Beitrag beleuchtet die sechs Datenanforderungen der EmpCo-Richtlinie und gibt Aufschluss über die Vorbereitung des Nachhaltigkeitsmarketings darauf. Sie erfahren, warum die Neuregelung so wichtig ist, welche typischen Fehler in der Nachhaltigkeitskommunikation künftig rechtliche Risiken bergen und wie Sie mit klaren Nachweisen und Standards Vertrauen schaffen. Das Ergebnis: Ihr Unternehmen bleibt compliant, schützt seine Reputation und bietet Kunden transparente, glaubwürdige Umweltinformationen – ein klarer Wettbewerbsvorteil in der grünen Transformation.
Strengere Regeln für Nachhaltigkeitsversprechen
In den letzten Jahren wurde vermehrt mit Begriffen wie "klimaneutral", "umweltfreundlich" oder "nachhaltig produziert" geworben. Doch halten diese Versprechen einer Überprüfung stand? Gemäß einer EU-Studie aus dem Jahr 2020 weist ein Großteil solcher Umweltclaims Unklarheiten, Verwirrungen oder Fehlinterpretationen auf. An dieser Stelle ist die EmpCo-Richtlinie anzuwenden. Sie ist Teil des europäischen Green Deal und zielt darauf ab, Verbraucherinnen und Verbraucher vor Greenwashing zu schützen. Unternehmen sind zukünftig dazu verpflichtet, Kundinnen verlässliche, vergleichbare und überprüfbare Angaben zu machen, damit diese fundierte Kaufentscheidungen treffen können.
Im März 2024 wurde die EmpCo-Richtlinie auf EU-Ebene beschlossen. Die Umsetzung in nationales Recht ist bis zum 27. September 2026 erforderlich. In Deutschland erfolgt diese durch eine Novelle des UWG (Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb). Es ist bereits jetzt absehbar, welche Auswirkungen dies auf die werbliche Kommunikation haben wird. Vage Öko-Floskeln, fehlende Belege oder selbstgebastelte Nachhaltigkeitssiegel werden zukünftig als unlautere Praktiken verboten sein. Beispielsweise ist es gemäß den aktuellen Vorgaben nicht mehr zulässig, ein Produkt als "klimaneutral" zu vermarkten, wenn dies ausschließlich auf Kompensationsmaßnahmen beruht. Auch die Hervorhebung selbstverständlicher oder gesetzlich vorgeschriebener Umweltvorteile – etwa "FCKW-frei" bei Spraydosen – ist unzulässig. Die zentrale Botschaft lautet: Ohne belastbare Fakten sind grüne Versprechen nicht umsetzbar.
Die EmpCo-Richtlinie ist nicht isoliert zu sehen. Sie ergänzt bestehende Verbraucher- und Wettbewerbsregeln und ist Teil eines größeren Trends: Transparenz und Wahrheit in der Nachhaltigkeitskommunikation. Ursprünglich plante die EU sogar noch strengere Vorgaben durch eine separate "Green Claims Regulation". Diese sah unter anderem eine Vorabprüfung aller freiwilligen Umweltclaims durch externe Stellen vor. Der Entwurf wurde im Jahr 2025 vorerst zurückgestellt, da Überschneidungen mit EmpCo befürchtet wurden. Für Unternehmen bedeutet dies jedoch keinen Freibrief. Die EmpCo-Regeln gelten verbindlich. Die Richtlinie ist 2024 in Kraft getreten und wird bis spätestens September 2026 umgesetzt sein. Damit die neuen Transparenz- und Belegpflichten in der Marketingkommunikation umgesetzt werden können, sind Anpassungen für viele Unternehmen erforderlich.
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Positiv zu vermerken:
Ehrliche Nachhaltigkeitskommunikation lohnt sich. Wer seine Umweltleistungen transparent und datenbasiert darstellt, genießt mehr Vertrauen bei Kunden und Behörden. Greenwashing kann nicht nur rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, sondern auch eine dauerhafte Schädigung des Markenimages verursachen. Nach wie vor ist es möglich, nachhaltige Werbung zu betreiben, vorausgesetzt, diese ist spezifisch, wahr und überprüfbar. Unternehmen sollten sich daher nicht in "Greenhushing" begeben (also aus Angst vor Fehlern das Thema Nachhaltigkeit nicht mehr ansprechen). Stattdessen empfiehlt es sich, eine proaktive Kommunikation zu führen, jedoch mit belastbaren Fakten als Grundlage.
Was passiert, wenn Unternehmen so weiter machen wie bisher?
Ab 2026 drohen Abmahnungen, Bußgelder und erheblicher Reputationsverlust. Schon heute ahnden Gerichte Greenwashing: Der Bundesgerichtshof entschied jüngst, dass die Werbung mit „klimaneutral“ ohne klare Erklärung (Einsparung vs. Ausgleich) Verbraucher täuscht. Unternehmen stehen also unter Handlungsdruck, ihre Nachhaltigkeitskommunikation auf solide Datenbasis zu stellen – freiwillig oder bald auch gesetzlich verpflichtet.
6 Datenanforderungen nach EmpCo im Überblick
Wie können sich Unternehmen auf diese neuen Regeln einstellen? Im Kern geht es darum, jede Umweltbehauptung mit nachvollziehbaren Daten zu untermauern. Die folgenden sechs Anforderungen der EmpCo-Richtlinie geben einen Leitfaden für glaubwürdige Nachhaltigkeitsaussagen:
- Korrektheit und Verlässlichkeit: Gemäß EmpCo müssen alle kommunizierten Umweltangaben sachlich richtig und auf verlässlichen Datenquellen basieren. Übertreibungen oder ungenaue Behauptungen sind nicht akzeptabel. Sie müssen sicherstellen, dass die Angaben zu den Emissionswerten, den Recycling-Anteilen oder den Energieeinsparungen wahrheitsgetreu sind und den aktuellen Messungen oder Berechnungen entsprechen. Bei der Interpretation der Daten ist es von entscheidender Bedeutung, zwischen produktbezogenen Daten (z. B. Materialanteile, Energieverbrauch) und unternehmensweiten Kennzahlen (z. B. THG-Inventar) zu unterscheiden. Fehler entstehen häufig durch unvollständige Lieferantendaten oder Schätzungen.
Herausforderungen für Unternehmen: Um dies sicherzustellen, müssen Prozesse zur Datenqualitätssicherung eingeführt werden. Dazu zählen Auditierungen, Plausibilitätschecks und mögliche externe Validierungen. Gleichzeitig besteht eine hohe Abhängigkeit von Lieferanten, die oft nicht standardisierte oder unvollständige Informationen bereitstellen. - Nachvollziehbarkeit (interne Belegpflicht): Gemäß den Grundsätzen der internen Belegpflicht ist es laut EmpCo untersagt, eine Behauptung ohne entsprechenden Nachweis aufzustellen. Für jede grüne Behauptung sollten Unternehmen Belege vorlegen können, beispielsweise in Form von Studien, Messberichten oder Zertifikaten. Dabei ist zu unterscheiden zwischen interner Belegpflicht, bei der die entsprechenden Beweise vorhanden sein müssen, und externer Transparenzpflicht, bei der die entsprechenden Beweise öffentlich zugänglich sein müssen. Darüber hinaus ist zu klären, wie lange Nachweise revisionssicher verfügbar sein müssen. Eine Belegpflicht im Unternehmen kann die Richtigkeit von Behauptungen wie "CO2-Fußabdruck in der Nutzungsphase um 50 % reduziert" durch entsprechende Dokumente nachweisen. Sollten die erforderlichen Nachweise nicht erbracht werden, gilt die Aussage als unbegründet und damit irreführend. Dies stellt einen klaren Verstoß gegen EmpCo dar.
Herausforderungen für Unternehmen: Um die nötige Transparenz und Nachvollziehbarkeit zu gewährleisten, ist es unerlässlich, eine interne Übersicht zu erstellen. Dabei ist sicherzustellen, dass jede Aussage mit den entsprechenden Nachweisen hinterlegt wird. Fehlende oder lückenhafte Dokumentationen können dazu führen, dass ganze Kommunikationskampagnen rechtlich angreifbar werden. - Klarheit und Präzision: Für eine klare und präzise Ausdrucksweise sollten Sie auf die Verwendung von blumigen oder schwammigen Begriffen verzichten. Umweltaussagen müssen verständlich und eindeutig formuliert sein. Begriffe wie "klimafreundlich" oder "öko" sind zu vage und benötigen einen konkreten Kontext, um ihre Bedeutung zu vermitteln. Es wird empfohlen, konkrete Fakten zu nennen, beispielsweise "Die Verpackung enthält 80 % recyceltes Kunststoffmaterial" statt "umweltfreundlich verpackt". Dadurch wird es Verbraucher*innen ermöglicht, die Informationen korrekt einzuordnen. Gleichzeitig besteht ein Spannungsfeld zwischen der häufig emotionalen und verkürzenden Ausdrucksweise des Marketings und der EmpCo-Anforderung, faktenbasiert und nüchtern zu formulieren.
Herausforderungen für Unternehmen: Für Marketingteams bedeutet dies, sich auf eine neue Sprachdisziplin einzustellen – ein Wechsel von Storytelling und hin zur Faktenkommunikation. Dies kann dazu führen, dass Botschaften im Wettbewerb weniger attraktiv erscheinen, wenn Konkurrenten weiterhin vage Begriffe nutzen. - Verwendung anerkannter Standards: Bei der Datenerhebung ist, laut EmpCo, auf wissenschaftlich anerkannte Methoden und Standards zu setzen. Für die einheitliche Quantifizierung von Umweltwirkungen bieten sich verschiedene Rahmenwerke an, beispielsweise Ökobilanzen (LCA) nach ISO 14040/44 oder EPDs gemäß ISO 14025/EN 15804 oder ISO 14021 für allgemeine Umweltaussagen oder EN 13430 für die Recyclingfähigkeit von Verpackungen. Es ist wichtig, zwischen allgemeinen Standards (z. B. ISO 14021) und spezifischen Branchen- bzw. Produktstandards (z. B. EN 13430 für Verpackungen) zu unterscheiden. EmpCo zufolge gewährleisten solche Standards die Vergleichbarkeit und Überprüfbarkeit der Daten und tragen zur Glaubwürdigkeit der Aussagen bei.
Herausforderungen für Unternehmen: Die Auswahl des passenden Standards erweist sich oft als komplex, insbesondere bei multiplen Optionen wie ISO, EN oder GHG Protocol. Zudem sind die Einführung und Durchführung der Standards mit einem hohen Ressourcenaufwand verbunden: Unternehmen benötigen entweder interne Expertise oder müssen externe Zertifizierungspartner einbinden. Dies stellt für KMU einen erheblichen Kosten- und Zeitfaktor dar. - Transparenz bei eigenen Methoden: In Bezug auf die eigenen Methoden ist Transparenz aus Sicht der EmpCo von entscheidender Bedeutung. Nutzen Sie unternehmenseigene Nachhaltigkeits-Metriken oder Labels? In diesem Fall ist es erforderlich, dass die Methodik offengelegt wird. Gemäß den EmpCo-Anforderungen ist eine wissenschaftliche Herangehensweise erforderlich – unabhängig davon, ob bestehende Standards genutzt oder eigene Indikatoren entwickelt wurden. Sie müssen in verständlicher Form erläutern, wie und nach welchen Kriterien die Messung durchgeführt wurde, welche Datenquellen verwendet wurden und welche Kriterien dabei Anwendung fanden. Eigene Labels bergen dabei ein besonderes Risiko: Werden Methodik und Daten nicht offengelegt, gilt dies praktisch automatisch als Greenwashing.
Herausforderungen für Unternehmen: Die Abwägung zwischen der Offenlegungspflicht und dem Schutz von Geschäftsgeheimnissen erweist sich als anspruchsvoll. Unternehmen benötigen ein internes System zur Dokumentation der Methodik, das sowohl für externe Prüfer verständlich ist als auch sensible Informationen schützt. - Transparenz bei Vergleichen: I Im Rahmen von Vergleichen ist Transparenz für die EmpCo von entscheidender Bedeutung. Umweltclaims beinhalten in der Regel Vergleiche – beispielsweise mit Vorgängermodellen oder Konkurrenzprodukten. Vergleiche dieser Art müssen stets nachvollziehbar und objektiv erfolgen. Um valide Ergebnisse zu gewährleisten, ist es essenziell, die Vergleichsgrundlage präzise zu definieren. Um aussagekräftige Vergleiche zu ermöglichen, müssen die zu vergleichenden Produkte oder Zeiträume eindeutig definiert werden. Dabei ist es von entscheidender Bedeutung, die Systemgrenzen offenzulegen, beispielsweise indem klargestellt wird, ob der Vergleich nur die Nutzungsphase oder den gesamten Lebenszyklus abdeckt. Aussagen wie "30 % energieeffizienter als das Vorgängermodell" erfordern einen eindeutigen Referenzwert, beispielsweise den Stromverbrauch in kWh bei gleicher Nutzungsdauer sowie den Nennung der Vergleichsmodells. Ohne diese Kontextinformationen sind Rankings oder Prozentangaben für Außenstehende nicht nachvollziehbar und somit als unglaubwürdig einzustufen. EmpCo stellt sicher, dass vergleichende Behauptungen prüfbar sind und sich Wettbewerberaussagen auf Fakten stützen.
Herausforderungen für Unternehmen: Die Datenkomplexität steigt kontinuierlich an, da eine Vergleichbarkeit nur bei gleichen Messmethoden und Rahmenbedingungen gewährleistet ist. Zudem kann das Risiko juristischer Auseinandersetzungen mit Wettbewerbern ansteigen, wenn die Vergleichsbasis nicht zu 100 % belastbar ist.
Mit diesen sechs Punkten können Sie Ihre Datenbasis für die Nachhaltigkeitskommunikation fit für EmpCo machen. Es wird empfohlen, bereits jetzt alle grünen Werbeaussagen Ihres Unternehmens an diesen Kriterien zu messen, bevor die Regelungen scharf gestellt werden. Durch die Befolgung dieser Richtlinien können Sie nicht nur rechtliche Risiken minimieren, sondern auch die Qualität Ihrer Nachhaltigkeitskommunikation insgesamt verbessern.
Fazit: So bereiten Sie sich jetzt vor
Die EmpCo-Richtlinie setzt neue Maßstäbe für Nachhaltigkeitskommunikation. Zusammengefasst bedeutet dies für Ihr Unternehmen: Jede grüne Aussage muss stichhaltig, belegbar und klar kommuniziert werden. Werden die sechs oben genannten Anforderungen erfüllt, ist ein sicheres Ergebnis der Fakten gewährleistet. Für die Praxis bedeutet dies, dass zunächst alle bestehenden und geplanten Umweltversprechen einer sorgfältigen Prüfung unterzogen werden müssen. Identifizieren Sie, welche Datenpunkte (z. B. CO₂-Emissionen, Recyclinganteile, Energieverbrauch) Sie bereits kommunizieren oder demnächst verwenden wollen. In einem nächsten Schritt ist zu prüfen, ob diese Angaben den EmpCo-Kriterien genügen. Das bedeutet, dass sie korrekt erhoben, dokumentiert, klar formuliert und standardkonform sind.
Für Unternehmen bedeutet das nicht nur eine Compliance-Aufgabe, sondern auch eine Chance. Eine frühzeitige Verbesserung und transparente Darstellung der Datenlage verschafft einem Unternehmen einen Vertrauensvorsprung bei Kunden und Partnern bei gleichzeitgen Aufbau des nachhaltigkeitsbezogenem Datenmangements . Externe Unterstützung kann in diesem Fall hilfreich sein. Ein EmpCo-Quick-Scan-Workshop kann dazu beitragen, den Status quo einzuschätzen, Lücken aufzudecken und einen konkreten Maßnahmenplan zu erarbeiten. Mit dieser Vorgehensweise gewährleisten Sie, dass Ihre Nachhaltigkeitskommunikation rechtlich einwandfrei und glaubwürdig ist.
Die Zeit läuft – mit den richtigen Maßnahmen können Sie bereits heute die Weichen für die Zukunft stellen und gelassen dem Jahr 2026 entgegensehen. Richten Sie Ihre Aufmerksamkeit auf die Optimierung Ihrer Nachhaltigkeitsdaten, um daraus einen echten Wettbewerbsvorteil zu generieren und gesetzliche Anforderungen zu erfüllen. Sie erhalten belastbare Green Facts statt bloßer Green Claims und bauen so das Vertrauen Ihrer Kundschaft langfristig auf.