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Was 2026 für die CSRD gilt

Die Nachhaltigkeitsberichterstattung wird in Deutschland in den nächsten Jahren für große Unternehmen zur Pflicht. Alles, was Sie zur CSRD (Stand Februar 2026) wissen müssen – kompakt, verständlich, relevant.

Die Implementierung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD; Directive (EU) 2022/2464) hat die europäische Berichterstattung grundlegend transformiert. Ziel der Richtlinie ist es, Nachhaltigkeitsdaten eine verlässliche Struktur zu geben und Transparenz und Vergleichbarkeit zu fördern. Im Jahr 2026 steht die Unternehmenspraxis jedoch vor einer veränderten regulatorischen Landschaft, insbesondere durch das EU-Omnibus-Verfahren in 2025.

Dieser Beitrag fasst den aktuellen Stand der CSRD in der EU und für Deutschland zusammen und zeigt auf, welche Schritte Unternehmen jetzt einleiten müssen, um Compliance und Prozess-Effizienz sicherzustellen.

Was ist die CSRD und wer ist davon betroffen?

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist eine EU-Richtlinie, die Unternehmen dazu verpflichtet, umfassend und standardisiert über ihre Auswirkungen auf Umwelt, Gesellschaft und Unternehmensführung (ESG) zu berichten. Sie wurde am 10. November 2022 vom Europäischen Parlament verabschiedet und am 28. November 2022 vom Rat der Europäischen Union endgültig angenommen. Die CSRD ersetzt die bisherige Non-Financial Reporting Directive (NFRD) und erweitert deren Anwendungsbereich sowie die Anforderungen. Das Ziel besteht darin, eine Grundlage für europaweit einheitliche, verlässliche und strukturierte ESG-Daten zu schaffen und deren Qualität mit der Finanzberichterstattung gleichzusetzen.

 

Nach intensiven Verhandlungen auf EU-Ebene wurde der ursprünglich geplante Anwendungsbereich im Dezember 2025 im Rahmen des Omnibus-I-Verfahrens deutlich eingegrenzt, um die Bürokratielast für die Unternehmen zu senken. Dadurch gilt die CSRD zukünftig für Unternehmen, die:

  • mindestens 1.000 Mitarbeitende (im Jahresdurchschnitt) beschäftigen UND

  • mindestens 450 Mio. Euro Umsatzerlös erzielen.

Diese Unternehmen müssen ihren Bericht nach den Vorgaben der ESRS (European Sustainability Reporting Standards) erstellen.

Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse bleibt

Auch nach dem Omnibus I bleibt ein zentrales Element der CSRD, die Analyse der doppelten Wesentlichkeit (DWA), bestehen. Sie fordert von Unternehmen, Nachhaltigkeitsthemen aus zwei Perspektiven zu betrachten:

  • Inside-Out (Impact Materiality): Inwiefern hat das Unternehmen positive oder negative Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft (z. B. CO2-Fußabdruck oder Menschenrechte)?

  • Outside-In (Financial Materiality): Welche Auswirkungen haben ESG-Faktoren auf den Unternehmenserfolg (z. B. Klimarisiken oder Lieferkettenstörungen)?

Die Analyse dient dazu, Nachhaltigkeitsthemen systematisch darauf zu überprüfen, ob sie für das Unternehmen wesentlich und daher im Rahmen des Nachhaltigkeitsberichts zu berichten sind. Damit ein Thema in den Bericht aufgenommen werden kann, ist es ausreichend, wenn es entweder aus der Inside-Out- oder aus der Outside-In-Perspektive wesentlich ist. Gleichzeitig soll die Analyse verhindern, dass weniger relevante Themen ebenfalls in den Bericht aufgenommen werden und damit von den wichtigsten Themen des Unternehmens ablenken.

CSRD-Umsetzung in deutsches Recht: Was gilt aktuell?

Da es sich bei der CSRD um eine Richtlinie handelt, muss sie von jedem EU-Mitgliedstaat in nationales Recht umgesetzt werden. In Deutschland erfolgt dies durch das sogenannte CSRD-Umsetzungsgesetz.

 

Die ursprüngliche Frist zur Umsetzung wurde in Deutschland verpasst, eigentlich war der 6. Juli 2024 als Datum vorgesehen. Die politische Lage, insbesondere das Zerbrechen der Ampelkoalition Ende 2024, die Bundestagswahl im Februar 2025 und die Ankündigung des Omnibus durch die EU, hat die Verabschiedung des Gesetzes weiter verzögert.

 

Ein aktueller Regierungsentwurf zur nationalen Umsetzung liegt seit September 2025 vor. Er berücksichtigt bereits die Omnibus-Schwellenwerte, was eine zeitnahe Verabschiedung des deutschen Umsetzungsgesetzes im Jahr 2026 wahrscheinlich macht. Bis das neue Gesetz in Deutschland final beschlossen wurde, müssen Unternehmen in Deutschland vorerst aber weiterhin nach den bisher für sie bestehenden Regeln berichten.

CSRD-Umsetzung: Was müssen Unternehmen jetzt konkret tun?

Um die CSRD für Ihr Unternehmen zu einem strategischen Instrument zu machen, empfehlen wir Ihnen, folgende Schritte zu priorisieren:

 

1. Fristen prüfen

Die Anpassung der Schwellenwerte 2025 hat zu zahlreichen Unklarheiten bezüglich der Betroffenheit von Unternehmen geführt. Prüfen Sie daher, ob Ihr Unternehmen nach den neuen Kriterien (1.000 Mitarbeitende / 450 Mio. € Umsatz) direkt unter die CSRD fällt, und welche Übergangsfristen für Sie gelten. Falls Sie nicht unter die CSRD fallen, prüfen Sie, welches andere Berichtsformat oder welcher Standard die Anliegen Ihrer Stakeholder bestmöglich bedienen kann.

 

2. Die DWA als strategischen Kompass nutzen

Schieben Sie die doppelte Wesentlichkeitsanalyse nicht auf. Sie ist das zentrale Instrument, um den Umfang Ihres Berichts zu definieren. Nur wer seine wesentlichen Themen sorgfältig identifiziert, vermeidet es, Unmengen an für Stakeholder irrelevanten Daten zu sammeln.

 

3. Digitale Datengrundlage und -struktur schaffen

Nachhaltigkeitsberichterstattung ist heute vor allem eines: Datenmanagement. Überlegen Sie sich frühzeitig, wie Sie diese Daten im Unternehmen organisieren und von Excel-Listen zu einer strukturierten Datenerfassung kommen. Wir empfehlen, dafür zu sorgen, dass Daten nicht nur einmalig erhoben werden, sondern einfach zu verwalten und für die Folgejahre aktualisierbar sind.

 

4. Klare Verantwortlichkeiten definieren

Ein CSRD-Bericht ist kein Projekt, das von der Nachhaltigkeitsabteilung "nebenher" erledigt werden kann. Um das Projekt erfolgreich umzusetzen, ist ein robuster Prozess erforderlich, der sich durch alle Fachbereiche zieht. Definieren Sie klare Verantwortlichkeiten für die Datensammlung und -validierung.

 

5. Frühzeitige Datensammlung: Den „Audit-Stress“ vermeiden

Beginnen Sie so früh wie möglich mit der eigentlichen Datensammlung. Die Erfahrung zeigt: Die erste Erhebung deckt oft schmerzhafte Datenlücken auf. Durch einen frühzeitigen Start erhalten Sie den entsprechenden Spielraum, um diese Lücken zu schließen, Prozesse anzupassen und die Qualität Ihrer Inhalte kontinuierlich weiterzuentwickeln.

Digitalisierung als Enabler für Effizienz

Ein zentraler Punkt, der oft unterschätzt wird, ist die externe Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts. Ohne eine saubere digitale Datengrundlage ist dies kaum möglich. Prüfer müssen nachvollziehen können, wie ein Wert entstanden ist. In solchen Fällen ist Excel häufig nicht ausreichend.

  • Ein digitales System verhindert die Bildung von Datensilos und gewährleistet, dass alle Abteilungen auf derselben Grundlage arbeiten.

  • In der heutigen Zeit besteht die Möglichkeit, eine Vielzahl von ESG-Daten (beispielsweise Energieverbräuche oder Fuhrparkdaten) automatisiert über Schnittstellen aus ERP- oder IoT-Systemen auszulesen.

  • Digitale Tools protokollieren Änderungen und Verantwortlichkeiten revisionssicher. Dies ist ein entscheidender Vorteil bei der externen Prüfung.

Investieren Sie daher frühzeitig in Ihre digitale Datenstruktur, um Effizienz und Transparenz in Ihrer Berichterstattung sicherzustellen.

Fallstricke und häufige Missverständnisse

Über alles berichten wollen: Fokussieren Sie sich auf die wesentlichen Punkte, die Sie gemäß DWA berücksichtigen müssen. Qualität hat immer Vorrang vor Quantität.

 

Unterschätzte Anforderungen an die Datenqualität: Die externe Prüfung schaut auch hinter den veröffentlichten Bericht. Für eine fundierte Berichterstattung ist es unerlässlich, dass die Nachvollziehbarkeit der Informationen gewährleistet ist. Unternehmen stellen häufig erst beim Blick in die ESRS fest, wie tiefgehend die benötigten Daten tatsächlich sind.

 

Zu knappe Zeitplanung: Besonders der Austausch mit Stakeholdern, die Abstimmung zwischen den Abteilungen und das Sammeln der Daten bei der ersten Berichterstattung benötigen Zeit. Wer zu spät startet, riskiert die Gefährdung von Fristen oder unnötigen Zeitdruck bei der Erarbeitung der Inhalte.

Fazit: CSRD als Chance begreifen

Die CSRD-Berichtspflicht stellt sowohl eine Herausforderung als auch einen strategischen Hebel dar. Betroffene Unternehmen sollten die Zeit bis zur endgültigen CSRD-Umsetzung in deutsches Recht nutzen, um Strukturen, Daten und Prozesse aufzubauen und die doppelte Wesentlichkeit zu verankern. Ein sorgfältig durchdachtes Vorgehen ist für die erfolgreiche Umsetzung der CSRD-Berichterstattung von entscheidender Bedeutung, um langfristigen Mehrwert zu generieren.

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